Vorsteuerabzug & Vergütungsverfahren
Vorsteuer zurückholen und Vergütungsverfahren innerhalb der EU verstehen.
Vorsteuerabzug
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer aus Eingangsleistungen.

Unternehmen können diese regelmäßig vom Finanzamt zurückfordern.
Eine ordnungsgemäße Rechnung ist zwingend erforderlich.

Ohne ordnungsgemäße Rechnung grundsätzlich kein Vorsteuerabzug.

Erforderlich sind z. B.:

• vollständige Angaben
• richtige USt-ID
• Leistungsbeschreibung
• Rechnungsdatum und Rechnungsnummer
Die Rückerstattung hängt davon ab, ob du im jeweiligen Land steuerbare Umsätze ausführst.
Umsätze im Land vorhanden

→ Veranlagungsverfahren
→ Registrierung erforderlich
→ Vorsteuer über Umsatzsteuererklärung

Keine Umsätze im Land

→ Vergütungsverfahren
→ keine Registrierung erforderlich
→ Antrag auf Vorsteuererstattung
Erstattung ohne lokale Registrierung.

Antrag häufig über elektronisches Portal des Ansässigkeitsstaates.

Beispiel Deutschland:
Antrag über das BZSt-Portal.
Fristen, Mindestbeträge und formale Anforderungen unterscheiden sich je nach Staat.

Drittstaaten können abweichende Regelungen haben.