Vorsteuer zurückholen
und Vergütungsverfahren
innerhalb der EU verstehen.
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer
aus Eingangsleistungen.
Unternehmen können diese
regelmäßig vom Finanzamt
zurückfordern.
Eine ordnungsgemäße Rechnung
ist zwingend erforderlich.
Ohne ordnungsgemäße Rechnung
grundsätzlich kein Vorsteuerabzug.
Erforderlich sind z. B.:
• vollständige Angaben
• richtige USt-ID
• Leistungsbeschreibung
• Rechnungsdatum
und Rechnungsnummer
Die Rückerstattung hängt davon ab,
ob du im jeweiligen Land
steuerbare Umsätze ausführst.
Umsätze im Land vorhanden
→ Veranlagungsverfahren
→ Registrierung erforderlich
→ Vorsteuer über
Umsatzsteuererklärung
Keine Umsätze im Land
→ Vergütungsverfahren
→ keine Registrierung erforderlich
→ Antrag auf
Vorsteuererstattung
Erstattung ohne
lokale Registrierung.
Antrag häufig
über elektronisches Portal
des Ansässigkeitsstaates.
Beispiel Deutschland:
Antrag über das BZSt-Portal.
Fristen,
Mindestbeträge
und formale Anforderungen
unterscheiden sich
je nach Staat.
Drittstaaten können
abweichende Regelungen haben.