• Besteuerung von Lieferungen
und sonstigen Leistungen
• Mehrwertsteuer
mit Vorsteuerabzug
• Unternehmer schuldet die Steuer,
Endkunde trägt sie wirtschaftlich
• EU-weit harmonisiert
(MwStSystRL)
1. Was erbringst du?
→ Lieferung /
sonstige Leistung /
Import
2. Wohin?
→ Inland /
EU /
Drittland
3. Wer ist dein Kunde?
→ B2B /
B2C
Daraus ergibt sich
die umsatzsteuerliche Behandlung.
• Lieferung EU (B2B)
→ innergemeinschaftliche Lieferung
• Lieferung EU (B2C)
→ OSS / Fernverkauf
• Erwerb aus EU
→ innergemeinschaftlicher Erwerb
• Dienstleistungen B2B
→ Reverse Charge
• Import
→ Einfuhrumsatzsteuer
• Drittland
→ Ausfuhrlieferung
Bestimmte Umsätze
können steuerfrei sein.
Beispiele:
• innergemeinschaftliche Lieferung
• Ausfuhrlieferung
• bestimmte Finanzleistungen
• bestimmte Vermietungen
Teilweise bleibt
der Vorsteuerabzug erhalten.
Die tatsächliche
steuerliche Behandlung
hängt immer
vom konkreten Einzelfall ab.
Besonders relevant sind:
• Leistungsort
• Unternehmereigenschaft
• Warenbewegung
• nationale Sonderregelungen