Steuerfreie Umsätze,
Vorsteuerabzug
und wichtige Unterschiede
einfach erklärt.
Ein Umsatz kann steuerfrei sein,
wenn eine gesetzliche
Steuerbefreiung greift.
Typische Fälle:
• innergemeinschaftliche Lieferung
• Ausfuhrlieferung
• bestimmte Dienstleistungen
• Finanzleistungen
• Vermietung
Häufige Fälle
in der Praxis:
• innergemeinschaftliche Lieferung
• Ausfuhrlieferung
• Finanz- und Versicherungsleistungen
• Vermietung
von Grundstücken
Teilweise bestehen
Wahlrechte
zur Steuerpflicht.
Echte Steuerbefreiung
• z. B. Ausfuhrlieferung
• Vorsteuerabzug bleibt möglich
Unechte Steuerbefreiung
• z. B. Vermietung
oder Finanzleistungen
• kein Vorsteuerabzug
Das hat direkte Auswirkungen
auf die Kostenstruktur.
Der Vorsteuerabzug hängt
von der Art
des Umsatzes ab.
• steuerpflichtige Umsätze
→ Vorsteuerabzug möglich
• echte Steuerbefreiung
→ Vorsteuerabzug möglich
• unechte Steuerbefreiung
→ kein Vorsteuerabzug
Steuerbefreiungen
sind weitgehend
EU-weit harmonisiert.
Nationale Besonderheiten
und Wahlrechte
sind zusätzlich zu beachten.