Steuerbefreiungen
Steuerfreie Umsätze, Vorsteuerabzug und wichtige Unterschiede einfach erklärt.
Steuerbefreiungen
Ein Umsatz kann steuerfrei sein, wenn eine gesetzliche Steuerbefreiung greift.

Typische Fälle:

• innergemeinschaftliche Lieferung
• Ausfuhrlieferung
• bestimmte Dienstleistungen
• Finanzleistungen
• Vermietung
Häufige Fälle in der Praxis:

• innergemeinschaftliche Lieferung
• Ausfuhrlieferung
• Finanz- und Versicherungsleistungen
• Vermietung von Grundstücken

Teilweise bestehen Wahlrechte zur Steuerpflicht.
Echte Steuerbefreiung

• z. B. Ausfuhrlieferung
• Vorsteuerabzug bleibt möglich

Unechte Steuerbefreiung

• z. B. Vermietung oder Finanzleistungen
• kein Vorsteuerabzug

Das hat direkte Auswirkungen auf die Kostenstruktur.
Der Vorsteuerabzug hängt von der Art des Umsatzes ab.

• steuerpflichtige Umsätze
→ Vorsteuerabzug möglich

• echte Steuerbefreiung
→ Vorsteuerabzug möglich

• unechte Steuerbefreiung
→ kein Vorsteuerabzug
Steuerbefreiungen sind weitgehend EU-weit harmonisiert.

Nationale Besonderheiten und Wahlrechte sind zusätzlich zu beachten.