Reverse Charge
Übergang der Steuerschuldnerschaft innerhalb der EU einfach erklärt.
Reverse Charge
Reverse Charge bedeutet:

Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger.

Ohne Reverse Charge:
→ Leistender Unternehmer schuldet die Umsatzsteuer.

Mit Reverse Charge:
→ Rechnung ohne Umsatzsteuer
→ Hinweis erforderlich
→ Empfänger meldet die Steuer
Häufige Fälle innerhalb der EU:

• B2B-Dienstleistungen
• bestimmte Bauleistungen
• bestimmte Warenlieferungen
• nationale Sonderregelungen

Besonders relevant bei grenzüberschreitenden Leistungen.
Die Rechnung wird grundsätzlich ohne Umsatzsteuer ausgestellt.

Zusätzlich ist ein Hinweis auf Reverse Charge erforderlich.

Beispiel:

„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“
Der Leistungsempfänger:

• meldet die Umsatzsteuer
• kann diese regelmäßig gleichzeitig als Vorsteuer abziehen

Dadurch entsteht häufig keine wirtschaftliche Belastung.
Das Reverse-Charge-Verfahren ist teilweise EU-weit harmonisiert.

Zusätzlich existieren zahlreiche nationale Sonderregelungen.

Der konkrete Einzelfall ist entscheidend.