Übergang der
Steuerschuldnerschaft
innerhalb der EU
einfach erklärt.
Reverse Charge bedeutet:
Übergang der
Steuerschuldnerschaft
auf den Leistungsempfänger.
Ohne Reverse Charge:
→ Leistender Unternehmer
schuldet die Umsatzsteuer.
Mit Reverse Charge:
→ Rechnung ohne Umsatzsteuer
→ Hinweis erforderlich
→ Empfänger meldet die Steuer
Häufige Fälle
innerhalb der EU:
• B2B-Dienstleistungen
• bestimmte Bauleistungen
• bestimmte Warenlieferungen
• nationale Sonderregelungen
Besonders relevant
bei grenzüberschreitenden Leistungen.
Die Rechnung wird
grundsätzlich
ohne Umsatzsteuer ausgestellt.
Zusätzlich ist ein Hinweis
auf Reverse Charge erforderlich.
Beispiel:
„Steuerschuldnerschaft
des Leistungsempfängers“
Der Leistungsempfänger:
• meldet die Umsatzsteuer
• kann diese regelmäßig
gleichzeitig
als Vorsteuer abziehen
Dadurch entsteht häufig
keine wirtschaftliche Belastung.
Das Reverse-Charge-Verfahren
ist teilweise EU-weit harmonisiert.
Zusätzlich existieren
zahlreiche nationale
Sonderregelungen.
Der konkrete Einzelfall
ist entscheidend.