Registrierung im Ausland
Wann entsteht eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht im Ausland?
Registrierung im Ausland
Eine Registrierung im Ausland ist häufig erforderlich, wenn:

• der Leistungsort im Ausland liegt

• dort steuerbare Umsätze ausgeführt werden

• und der Unternehmer selbst die Umsatzsteuer schuldet
Häufige Fälle:

• lokale Lieferungen im Ausland

• Lagerhaltung oder Konsignationslager

• Werklieferungen und Bauleistungen

• B2C-Umsätze ohne OSS

• innergemeinschaftlicher Erwerb

• Import mit anschließender Lieferung
In bestimmten Fällen kann eine Registrierung vermieden werden.

Beispiele:

• Reverse Charge

• Dreiecksgeschäft

• OSS / IOSS

• nationale Sonderregelungen
Eine fehlende Registrierung kann zu erheblichen Risiken führen.

Beispiele:

• Steuernachzahlungen

• Bußgelder

• Zinsen

• Probleme beim Vorsteuerabzug
Die Registrierungspflicht richtet sich nach nationalem Recht.

Die EU gibt lediglich den Rahmen vor.

Der konkrete Einzelfall sollte immer geprüft werden.