Wann entsteht eine
umsatzsteuerliche
Registrierungspflicht
im Ausland?
Eine Registrierung
im Ausland ist häufig erforderlich,
wenn:
• der Leistungsort
im Ausland liegt
• dort steuerbare Umsätze
ausgeführt werden
• und der Unternehmer
selbst die Umsatzsteuer schuldet
Häufige Fälle:
• lokale Lieferungen
im Ausland
• Lagerhaltung
oder Konsignationslager
• Werklieferungen
und Bauleistungen
• B2C-Umsätze
ohne OSS
• innergemeinschaftlicher Erwerb
• Import
mit anschließender Lieferung
In bestimmten Fällen
kann eine Registrierung
vermieden werden.
Beispiele:
• Reverse Charge
• Dreiecksgeschäft
• OSS / IOSS
• nationale Sonderregelungen
Eine fehlende Registrierung
kann zu erheblichen Risiken führen.
Beispiele:
• Steuernachzahlungen
• Bußgelder
• Zinsen
• Probleme beim Vorsteuerabzug
Die Registrierungspflicht
richtet sich
nach nationalem Recht.
Die EU gibt
lediglich den Rahmen vor.
Der konkrete Einzelfall
sollte immer geprüft werden.