OSS & Fernverkauf
Fernverkauf, OSS-Verfahren und EU-B2C-Regelungen einfach erklärt.
OSS & Fernverkauf
Ein Fernverkauf liegt vor, wenn:

• an Privatpersonen geliefert wird

• die Ware von einem EU-Land in ein anderes versendet wird

• typischerweise im Onlinehandel oder Versandhandel
Die EU-weite Schwelle beträgt:

10.000 € netto pro Kalenderjahr

Unterhalb der Schwelle:
→ Besteuerung im Ursprungsland

Oberhalb der Schwelle:
→ Besteuerung im Bestimmungsland
OSS bedeutet:

One-Stop-Shop

Damit kann die Umsatzsteuer zentral im Ansässigkeitsstaat gemeldet werden.

Dadurch werden zahlreiche ausländische Registrierungen vermieden.
Bei Überschreiten der Lieferschwelle:

• OSS
→ zentrale Meldung

• lokale Registrierung
→ Registrierung in jedem einzelnen Staat

OSS ist häufig die einfachere Lösung.
• OSS gilt grundsätzlich nur für B2C-Umsätze

• B2B-Umsätze fallen nicht darunter

• nationale Sonderregelungen bleiben möglich

• der konkrete Einzelfall ist entscheidend