Fernverkauf,
OSS-Verfahren
und EU-B2C-Regelungen
einfach erklärt.
Ein Fernverkauf liegt vor,
wenn:
• an Privatpersonen geliefert wird
• die Ware
von einem EU-Land
in ein anderes versendet wird
• typischerweise
im Onlinehandel
oder Versandhandel
Die EU-weite Schwelle beträgt:
10.000 € netto pro Kalenderjahr
Unterhalb der Schwelle:
→ Besteuerung
im Ursprungsland
Oberhalb der Schwelle:
→ Besteuerung
im Bestimmungsland
OSS bedeutet:
One-Stop-Shop
Damit kann die Umsatzsteuer
zentral
im Ansässigkeitsstaat gemeldet werden.
Dadurch werden
zahlreiche ausländische
Registrierungen vermieden.
Bei Überschreiten
der Lieferschwelle:
• OSS
→ zentrale Meldung
• lokale Registrierung
→ Registrierung
in jedem einzelnen Staat
OSS ist häufig
die einfachere Lösung.
• OSS gilt grundsätzlich
nur für B2C-Umsätze
• B2B-Umsätze
fallen nicht darunter
• nationale Sonderregelungen
bleiben möglich
• der konkrete Einzelfall
ist entscheidend