Leistungsort,
B2B,
B2C
und Sonderregelungen
einfach erklärt.
Zuerst wird geprüft:
1. Liegt eine Dienstleistung vor?
2. Wer ist der Leistungsempfänger?
→ B2B oder B2C
entscheidet häufig
über den Leistungsort.
Bei Leistungen
an Unternehmer gilt regelmäßig:
→ Leistungsort
dort,
wo der Empfänger sitzt
Folge:
• Reverse Charge möglich
• Rechnung
ohne Umsatzsteuer
Beispiel:
Deutschland → Frankreich
Bei Leistungen
an Privatpersonen gilt häufig:
→ Leistungsort
dort,
wo der leistende Unternehmer sitzt
Folge:
• Umsatzsteuer
im Inland
Es existieren zahlreiche Sonderregeln.
Beispiele:
• Grundstücksleistungen
→ Ort des Grundstücks
• elektronische Leistungen
→ häufig Ort des Kunden
• Personenbeförderung
• Veranstaltungsleistungen
Der Leistungsort entscheidet darüber,
in welchem Staat
Umsatzsteuer entsteht.
Die Regeln sind
weitgehend EU-weit harmonisiert.
Der konkrete Einzelfall
bleibt entscheidend.