Ort der Dienstleistung
Leistungsort, B2B, B2C und Sonderregelungen einfach erklärt.
Ort der Dienstleistung
Zuerst wird geprüft:

1. Liegt eine Dienstleistung vor?

2. Wer ist der Leistungsempfänger?

→ B2B oder B2C entscheidet häufig über den Leistungsort.
Bei Leistungen an Unternehmer gilt regelmäßig:

→ Leistungsort dort, wo der Empfänger sitzt

Folge:

• Reverse Charge möglich

• Rechnung ohne Umsatzsteuer

Beispiel:
Deutschland → Frankreich
Bei Leistungen an Privatpersonen gilt häufig:

→ Leistungsort dort, wo der leistende Unternehmer sitzt

Folge:

• Umsatzsteuer im Inland
Es existieren zahlreiche Sonderregeln.

Beispiele:

• Grundstücksleistungen
→ Ort des Grundstücks

• elektronische Leistungen
→ häufig Ort des Kunden

• Personenbeförderung

• Veranstaltungsleistungen
Der Leistungsort entscheidet darüber, in welchem Staat Umsatzsteuer entsteht.

Die Regeln sind weitgehend EU-weit harmonisiert.

Der konkrete Einzelfall bleibt entscheidend.