Kleinunternehmerregelung
Umsatzgrenzen, Vorsteuerabzug und wichtige Folgen einfach erklärt.
Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmer erheben grundsätzlich keine Umsatzsteuer auf ihre Leistungen.

Im Gegenzug besteht regelmäßig kein Vorsteuerabzug.
Typische Voraussetzungen in Deutschland:

• Vorjahresumsatz innerhalb der gesetzlichen Grenze

• laufender Umsatz innerhalb der Prognosegrenze

Maßgeblich ist das jeweilige nationale Recht.
• Rechnungen ohne Umsatzsteuer

• regelmäßig keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen

• kein Vorsteuerabzug

• vereinfachte Verwaltung
Auf Rechnungen sollte ein Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung enthalten sein.

Beispiel:

„Keine Umsatzsteuer nach § 19 UStG.“
Unternehmer können freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.

Folgen:

• normale Umsatzbesteuerung

• Vorsteuerabzug möglich

• häufig mehrjährige Bindung
Bei grenzüberschreitenden Umsätzen gelten zusätzliche Besonderheiten.

Beispielsweise bei:

• OSS

• innergemeinschaftlichen Lieferungen

• Reverse Charge

Die Regelung gilt nicht automatisch EU-weit identisch.