Umsatzgrenzen,
Vorsteuerabzug
und wichtige Folgen
einfach erklärt.
Kleinunternehmer
erheben grundsätzlich
keine Umsatzsteuer
auf ihre Leistungen.
Im Gegenzug besteht
regelmäßig
kein Vorsteuerabzug.
Typische Voraussetzungen
in Deutschland:
• Vorjahresumsatz
innerhalb der gesetzlichen Grenze
• laufender Umsatz
innerhalb der Prognosegrenze
Maßgeblich ist
das jeweilige nationale Recht.
• Rechnungen
ohne Umsatzsteuer
• regelmäßig
keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen
• kein Vorsteuerabzug
• vereinfachte Verwaltung
Auf Rechnungen
sollte ein Hinweis
auf die Anwendung
der Kleinunternehmerregelung enthalten sein.
Beispiel:
„Keine Umsatzsteuer
nach § 19 UStG.“
Unternehmer können
freiwillig
auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Folgen:
• normale Umsatzbesteuerung
• Vorsteuerabzug möglich
• häufig mehrjährige Bindung
Bei grenzüberschreitenden Umsätzen
gelten zusätzliche Besonderheiten.
Beispielsweise bei:
• OSS
• innergemeinschaftlichen Lieferungen
• Reverse Charge
Die Regelung gilt
nicht automatisch EU-weit identisch.