Importe,
Einfuhrumsatzsteuer,
Verfahren 4200
und T1
einfach erklärt.
Beim Import
werden Waren
aus einem Drittland
in die EU eingeführt.
Ablauf:
Drittland → Zoll → Importeur
Bei der Einfuhr entsteht
regelmäßig Einfuhrumsatzsteuer.
Die Einfuhrumsatzsteuer
wird grundsätzlich
beim Zoll erhoben.
• Zahlung direkt bei Einfuhr
• oder über Aufschubkonto
Die Höhe richtet sich
nach dem Umsatzsteuersatz
des Importlandes.
Die gezahlte EUSt
kann häufig
als Vorsteuer
geltend gemacht werden.
Voraussetzung:
• ordnungsgemäße Einfuhr
• Unternehmer als Importeur
• unternehmerische Verwendung
In vielen Staaten
kann die EUSt
direkt über
die Umsatzsteuererklärung
gemeldet werden.
Vorteile:
• keine sofortige Zahlung
beim Zoll
• Liquiditätsvorteil
Häufig nur
mit Registrierung
im Importland möglich.
Import
mit anschließender
innergemeinschaftlicher Lieferung.
Ware wird:
• in ein EU-Land eingeführt
• anschließend
in ein anderes EU-Land geliefert
Unter Voraussetzungen
kann die Einfuhr
steuerfrei sein.
Versandverfahren
unter Zollaufsicht.
Keine Verzollung
im ersten EU-Land.
Verzollung
erfolgt erst
im Bestimmungsland.
Für Importe
werden häufig benötigt:
• EORI-Nummer
• Umsatzsteuerregistrierung
• ggf. Zollvertreter
oder Fiskalvertreter
Importstrukturen
beeinflussen:
• Registrierungspflichten
• Liquidität
• Vorsteuerabzug
• Zoll- und Umsatzsteuerkosten
Der konkrete Einzelfall
sollte vorab geprüft werden.