Import & Einfuhrumsatzsteuer
Importe, Einfuhrumsatzsteuer, Verfahren 4200 und T1 einfach erklärt.
Import & Einfuhrumsatzsteuer
Beim Import werden Waren aus einem Drittland in die EU eingeführt.

Ablauf:

Drittland → Zoll → Importeur

Bei der Einfuhr entsteht regelmäßig Einfuhrumsatzsteuer.
Die Einfuhrumsatzsteuer wird grundsätzlich beim Zoll erhoben.

• Zahlung direkt bei Einfuhr

• oder über Aufschubkonto

Die Höhe richtet sich nach dem Umsatzsteuersatz des Importlandes.
Die gezahlte EUSt kann häufig als Vorsteuer geltend gemacht werden.

Voraussetzung:

• ordnungsgemäße Einfuhr

• Unternehmer als Importeur

• unternehmerische Verwendung
In vielen Staaten kann die EUSt direkt über die Umsatzsteuererklärung gemeldet werden.

Vorteile:

• keine sofortige Zahlung beim Zoll

• Liquiditätsvorteil

Häufig nur mit Registrierung im Importland möglich.
Import mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung.

Ware wird:

• in ein EU-Land eingeführt

• anschließend in ein anderes EU-Land geliefert

Unter Voraussetzungen kann die Einfuhr steuerfrei sein.
Versandverfahren unter Zollaufsicht.

Keine Verzollung im ersten EU-Land.

Verzollung erfolgt erst im Bestimmungsland.
Für Importe werden häufig benötigt:

• EORI-Nummer

• Umsatzsteuerregistrierung

• ggf. Zollvertreter oder Fiskalvertreter
Importstrukturen beeinflussen:

• Registrierungspflichten

• Liquidität

• Vorsteuerabzug

• Zoll- und Umsatzsteuerkosten

Der konkrete Einzelfall sollte vorab geprüft werden.