Steuerfreie B2B-Lieferungen
innerhalb der EU
einfach erklärt.
Voraussetzungen
für eine innergemeinschaftliche Lieferung:
• Ware wird
von einem EU-Staat
in einen anderen transportiert
• Abnehmer ist Unternehmer
• gültige USt-ID des Abnehmers
• Nachweis
der Warenbewegung
Die Rechnung wird
ohne Umsatzsteuer ausgestellt.
Zusätzlich erforderlich:
• Hinweis
auf Steuerfreiheit
• Zusammenfassende Meldung (ZM)
• Erklärung
in der Umsatzsteuererklärung
Der Erwerber versteuert
den innergemeinschaftlichen Erwerb
im Bestimmungsland.
Häufig gleichzeitig:
• Erwerbsteuer
• Vorsteuerabzug
Die Warenbewegung
muss nachgewiesen werden.
Beispiele:
• CMR
• Spediteursnachweis
• Gelangensbestätigung
Fehlende Nachweise
können zur Steuerpflicht führen.
Die Steuerfreiheit
ist EU-weit harmonisiert.
Fehlerhafte USt-IDs,
fehlende Nachweise
oder falsche Rechnungen
führen häufig zu Risiken.
Der konkrete Einzelfall
bleibt entscheidend.