Innergemeinschaftliche Lieferung
Steuerfreie B2B-Lieferungen innerhalb der EU einfach erklärt.
Innergemeinschaftliche Lieferung
Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung:

• Ware wird von einem EU-Staat in einen anderen transportiert

• Abnehmer ist Unternehmer

• gültige USt-ID des Abnehmers

• Nachweis der Warenbewegung
Die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer ausgestellt.

Zusätzlich erforderlich:

• Hinweis auf Steuerfreiheit

• Zusammenfassende Meldung (ZM)

• Erklärung in der Umsatzsteuererklärung
Der Erwerber versteuert den innergemeinschaftlichen Erwerb im Bestimmungsland.

Häufig gleichzeitig:

• Erwerbsteuer

• Vorsteuerabzug
Die Warenbewegung muss nachgewiesen werden.

Beispiele:

• CMR

• Spediteursnachweis

• Gelangensbestätigung

Fehlende Nachweise können zur Steuerpflicht führen.
Die Steuerfreiheit ist EU-weit harmonisiert.

Fehlerhafte USt-IDs, fehlende Nachweise oder falsche Rechnungen führen häufig zu Risiken.

Der konkrete Einzelfall bleibt entscheidend.