Steuerfreie Lieferungen
ins Drittland
und wichtige Nachweise
einfach erklärt.
Voraussetzungen:
• Ware verlässt die EU
• Transport in ein Drittland
• Lieferung an Unternehmer
oder Privatperson möglich
• Ausfuhrnachweis erforderlich
Die Steuerfreiheit
hängt maßgeblich
vom Nachweis ab.
Typische Nachweise:
• ATLAS-Ausgangsvermerk
• Zollbelege
• Fracht- und Versanddokumente
Ohne Nachweis
wird die Lieferung
häufig steuerpflichtig.
Die Rechnung wird
ohne Umsatzsteuer ausgestellt.
Zusätzlich sollte
ein Hinweis
auf die Steuerfreiheit enthalten sein.
Beispiel:
„Steuerfreie Ausfuhrlieferung“
Häufige Fehler:
• fehlender Ausfuhrnachweis
• unvollständige Dokumentation
• falsche Rechnungen
Folge:
→ nachträgliche Umsatzsteuer
Ausfuhrlieferungen
sind EU-weit
steuerfrei geregelt.
Entscheidend ist
neben der Lieferung
insbesondere
der korrekte Nachweis
der tatsächlichen Ausfuhr.