Ausfuhrlieferung
Steuerfreie Lieferungen ins Drittland und wichtige Nachweise einfach erklärt.
Ausfuhrlieferung
Voraussetzungen:

• Ware verlässt die EU

• Transport in ein Drittland

• Lieferung an Unternehmer oder Privatperson möglich

• Ausfuhrnachweis erforderlich
Die Steuerfreiheit hängt maßgeblich vom Nachweis ab.

Typische Nachweise:

• ATLAS-Ausgangsvermerk

• Zollbelege

• Fracht- und Versanddokumente

Ohne Nachweis wird die Lieferung häufig steuerpflichtig.
Die Rechnung wird ohne Umsatzsteuer ausgestellt.

Zusätzlich sollte ein Hinweis auf die Steuerfreiheit enthalten sein.

Beispiel:

„Steuerfreie Ausfuhrlieferung“
Häufige Fehler:

• fehlender Ausfuhrnachweis

• unvollständige Dokumentation

• falsche Rechnungen

Folge:

→ nachträgliche Umsatzsteuer
Ausfuhrlieferungen sind EU-weit steuerfrei geregelt.

Entscheidend ist neben der Lieferung insbesondere der korrekte Nachweis der tatsächlichen Ausfuhr.